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AGB

REMUS

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Ostermann Gruppe GmbH

für Remus-Auspuff.ch — Geltung & Basis der Lieferung

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich gemäss den nachfolgenden Bedingungen.

1. Produkte, Preise und Zahlung

1.1 Produkte und Preise
Abbildungen von Produkten im Online-Shop, in Online-Marktplätzen, Sozialen Netzwerken usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Die im Online-Shop ausgewiesenen Artikelpreise sind für Privatkunden (B2C) Endpreise und beinhalten die gesetzliche MWST in Höhe von 8.1 %. Die Artikelpreise für als "Händler" registrierte Kunden (B2B) werden ebenso als Brutto-Preise angezeigt. Die gesetzliche MWST in Höhe von 8.1 % sowie die Händler-Rabatte werden im "Warenkorb", vor dem Kaufabschluss, ausgewiesen. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung. Nach erfolgtem Kaufabschluss erfolgen keine Preisverhandlungen.
1.2 Zahlungsarten

Alle Bestellungen werden gegen Vorauszahlung auf unser Bankkonto, Zahlung über Paypal oder TWINT, sowie über „Ratenzahlung (HeyLight)“ verarbeitet.

Erfolgen Zahlungen seitens Kundschaft aus dem Ausland, so muss seitens Kundschaft zwingend sichergestellt werden, dass Ostermann Gruppe GmbH für die Gutschrift keinerlei Gebühren und Bearbeitungspauschalen belastet werden. Jegliche zusätzlichen Kosten, welche durch eine Zahlungsart entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

1.3 Ratenzahlung (HeyLight)

Ostermann Gruppe GmbH wird vom Kunden ausdrücklich dazu ermächtigt, zur Wahrung eigener Interessen im Rahmen der Kaufabwicklung Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.

Hierzu werden die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Adressdaten, Geburtsdatum sowie Emailadresse) an eine externe Auskunftei übermittelt. Die HeyLight AG, 8 rue du Nant, 1207 Genf, nimmt gestützt auf mathematisch-statistischer Verfahren eine entsprechende Bewertung der Kreditfähigkeit sowie der Kreditwürdigkeit vor. Die hiernach erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls fliessen in die Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit ein.

Die Bonitätsprüfung erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter besonderer Rücksicht auf Ihre schutzwürdigen Interessen. Bitte beachten Sie, dass ausschliesslich die HeyLight AG, Auskunft darüber erteilen kann, welche Daten zur Berechnung ihres Bonitätsprofils verwendet wurden.

Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt HeyLight AG die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von HeyLight AG.

Mahngebühren:

Die Rechnung ist sofort fällig, zahlbar innert 30 Tagen. Die Rechnung ist fristgerecht bezahlt, wenn sich der geschuldete Betrag bis und mit Ablauf des letzten Tages der Zahlungsfrist auf dem Empfängerkonto befindet.

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten und wurde kein fester Verfalltag vereinbart, wird der Kunde durch Mahnung in Zahlungsverzug gesetzt. Bei Zahlungsverzug wird dem säumigen Kunden Mahngebühren über (erste Mahnung CHF 20.00, zweite Mahnung CHF 25.00) in Rechnung gestellt. Wird die Forderung auch nach Zustellung der Mahnungen nicht beglichen, behält sich Ostermann Gruppe GmbH das Recht vor, die Forderung unter Kostenfolge für den Kunden, an Dritte abzutreten oder mit dem Inkasso zu beauftragen.

Weitergabe personenbezogener Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen oder den entsprechenden Finanzdienstleister weitergegeben, soweit dies zur Lieferung oder Bezahlung der Ware erforderlich ist. HeyLight AG behält sich vor, Ihren Antrag auf Ratenzahlung abzulehnen. Eine Grundangabe von HeyLight AG ist dabei nicht erforderlich.

1.4 Zahlungsverzug

Leistet die Kundschaft für die auf "Ratenzahlung (HeyLight)" bestellte Ware und/oder Dienstleistungen die Zahlungen nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin (Verfalltag), so befindet sie sich ohne weitere Mahnung in Verzug und verweist auf die AGB 1.3.

Sämtliche weiteren Aufwendungen und Auslagen der Ostermann Gruppe GmbH im Zusammenhang mit der Erbringung von ausstehenden Beträgen (inkl. Inkassokosten), insbesondere der Gebühr für die Übergabe der Forderung an eine Inkassostelle gehen zulasten des Kunden.

1.5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Ostermann Gruppe GmbH.

2. Lieferung

2.1 Lieferung an den Kunden
Für Falschlieferungen aufgrund von unvollständigen und/oder falschen Lieferadressen ist Ostermann Gruppe GmbH nicht verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung die Korrektheit seiner Angaben zu überprüfen und trägt die zusätzlichen Kosten für Falschlieferungen.
2.2 Lieferkosten
Wo nichts Anderes vereinbart, gehen die Lieferkosten zu vollen Lasten des Kunden. Die Lieferkosten für Nachlieferungen, welche von Ostermann Gruppe GmbH verursacht werden, gehen zu Lasten von Ostermann Gruppe GmbH und werden nicht in Rechnung gestellt.
2.3 Beschädigte Waren

Sämtliche Lieferungen werden gut isoliert, geschützt und verpackt zum Versand aufgegeben. Ostermann Gruppe GmbH lehnt jede Haftung und Verantwortung für Schäden ab, die auf dem Transportweg entstehen. Wünscht der Kunde einen versicherten Transport, so hat er dies Ostermann Gruppe GmbH im Voraus mitzuteilen. Die zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Stellt der Kunde Schäden an der Verpackung oder dem Inhalt fest, so ist es seine Aufgabe, dies unverzüglich dem Lieferdienst (Schweizer Post, Deutsche Post, GLS, DPD etc.) zu melden. Dies kann direkt an die ausliefernden Mitarbeiter des Lieferdienstes oder über die Service-Hotline des Lieferdienstes für Schadensmeldungen geschehen. Sämtliche Ansprüche für Beschädigungen müssen beim Lieferdienst angebracht werden.

Der Kunde ist im Schadensfall verpflichtet, sämtliche Kartons oder Verpackungs- und Isolationsmaterialen zu behalten, damit diese dem Lieferdienst im Zusammenhang mit einer Schadensmeldung vorgewiesen werden können (sofern verlangt).

Ostermann Gruppe GmbH wird keine Schadensmeldungen und -Ansprüche im Namen des Kunden an den Lieferdienst stellen.

2.4 Falsch gelieferte Artikel

Sendet Ostermann Gruppe GmbH dem Kunden Artikel zu, die dieser nicht bestellt hat, so muss der Kunde dies Ostermann Gruppe GmbH innert 48 Stunden (oder bis zum nächsten folgenden Arbeitstag) mitteilen. Entweder organisiert Ostermann Gruppe GmbH in diesem Fall die Abholung des Pakets auf eigene Kosten oder organisiert die Rücksendung der falschen Artikel durch den Kunden an uns. Alle Kosten, die dem Kunden für die Rücksendung falsch gelieferter Artikel entstehenden, werden mit der nächsten Bestellung des Kunden verrechnet. Die Nachlieferung der richtigen Artikel erfolgt sofort nach Eingang der zurückgesandten Artikel und auf Kosten von Ostermann Gruppe GmbH.

Ausgenommen sind Lieferzeiten sowie Lieferengpässe unserer Lieferanten, falls die richtigen Artikel nicht an Lager sind. In diesem Fall erfolgt die Lieferung der richtigen Teile sofort nachdem Ostermann Gruppe GmbH diese von seinen Lieferanten erhalten hat.

2.5 Unvollständige Lieferung
Ist die Lieferung durch Ostermann Gruppe GmbH fälschlicherweise unvollständig, so muss der Kunde dies Ostermann Gruppe GmbH innerhalb von 48 Stunden (oder bis zum nächsten folgenden Arbeitstag) mitteilen.
2.6 Lieferengpässe

a.) Kann Ostermann Gruppe GmbH die bestellten Artikel aufgrund von Lieferengpässen seiner Lieferanten nicht innerhalb der mitgeteilten Zeit liefern, so teilt Ostermann Gruppe GmbH dies dem Kunden mit. Grundsätzlich liefert Ostermann Gruppe GmbH eine Bestellung an den Kunden erst aus, wenn diese vollständig geliefert werden kann. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, führt Ostermann Gruppe GmbH auch Teillieferungen aus.

b 1.) Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände, Aussperrungen oder andere Fälle höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder unseren Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Sollte die Ware nicht ab Lager verfügbar sein, aber ein Liefertermin angegeben werden kann, so ist der Kunde an die Bestellung verpflichtet. Alle Lieferfristen sind unverbindlich und meinen Werktage, d.h. eine Woche = 5 Werktage. Die Lieferfristen sind nur Schätzungen und können davon abweichen.

b 2.) Ein Rücktritt ist nur möglich, falls die Ware noch nicht an den Kunden versendet wurde oder die Ware vom Lieferanten (Zulieferer) noch nicht unterwegs ist, und im Falle der Just-in-Time Herstellung von Sonderanfertigungen wie bestimmte Auspuffanlagen — falls die Anlage ist noch nicht in Produktion.

c.) Der Kunde übernimmt die Versandkosten der Lieferung. Diese Kosten sind Bestandteil des Rechnungsbetrages. Die Versandkosten bei Zurücksendung der Lieferung an Ostermann Gruppe GmbH werden vom Auftraggeber getragen. Bei Annahmeverweigerung werden dem Auftraggeber die gesamten entstandenen Kosten von Ostermann Gruppe GmbH und seinen Vertragspartnern (inklusive Versandkosten) in Rechnung gestellt.

d.) Gefahrenübergang: Sämtliche Lieferungen erfolgen ab unserem Firmensitz. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung unseren Firmensitz verlässt.

e.) Eine Stornierung oder Änderung der gesamten Bestellung bei Lieferengpässen ist nicht möglich. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist es möglich, die momentan nicht lieferbaren Artikel aus der Gesamtbestellung zu stornieren. Die restlichen bestellten Artikel sind davon jedoch nicht betroffen und die restliche Bestellung wird von Ostermann Gruppe GmbH normal ausgeführt. Im Falle einer Stornierung erstattet die Ostermann Gruppe GmbH dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.

3. Bestellungen

3.1 Stornierung

Handelt es sich nicht um Lagerartikel, sondern um Artikel, welche von Ostermann Gruppe GmbH für den Kunden bei seinen Lieferanten bestellt werden, so ist eine Stornierung der Bestellung nicht möglich. Erklärt sich die Ostermann Gruppe GmbH trotzdem mit einer Stornierung der Bestellung einverstanden oder erzwingt die Kundschaft durch unterlassene Zahlungen eine Stornierung, so werden dem Kunden mindestens 30% des Warenwerts (Verkaufspreis) in Rechnung gestellt, mindestens jedoch CHF 250. Von diesem Absatz sind Sonderanfertigungen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ostermann Gruppe GmbH behält sich das Recht vor, den Absatz 3.1a jederzeit auch für Lagerartikel anzuwenden.

Handelt es sich um Sonderanfertigungen wie beispielsweise die Just-in-Time hergestellte Auspuffanlagen, so ist eine Stornierung der Bestellung nicht möglich. Erklärt sich die Ostermann Gruppe GmbH trotzdem mit einer Stornierung der Bestellung einverstanden oder erzwingt die Kundschaft durch unterlassene Zahlungen eine Stornierung, so werden dem Kunden mindestens 50% des Warenwertes (Verkaufspreis) in Rechnung gestellt, mindestens jedoch CHF 500.

Werden Bestellungen vorsätzlich mit falschen Personendaten aufgegeben und werden für die Ermittlung der wahren Identität von Drittparteien Kosten in Rechnung gestellt, so behält sich auch hier die Ostermann Gruppe GmbH das Recht vor, sämtliche Kosten weiter zu verrechnen. Insbesondere behält sich die Ostermann Gruppe GmbH das Recht vor, für im Rahmen des Kreditmanagements erforderliche Informationen von Drittparteien einzuholen und gegebenenfalls einzusehen.

3.2 Verbindlichkeit
Wer via Bestellformular Online oder mündlich (vor Ort) Ware bestellt, geht mit Ostermann Gruppe GmbH einen verbindlichen und rechtskräftigen Vertrag ein und ist zur Abnahme und Bezahlung der Ware verpflichtet. Werden für den Kunden Artikel oder Ware exklusiv hergestellt (wie Just-in-Time Herstellung von bestimmten Auspuffanlagen), ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Ostermann Gruppe GmbH ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen und zu den Vorgaben auszuführen. Ein Auftrag kann ohne Kostenfolge durch Ostermann Gruppe GmbH jederzeit abgelehnt werden.
3.3 Rückgaben

Sämtliche Rücknahmen müssen von Ostermann Gruppe GmbH vorher bewilligt werden. Falls der Kunde eine Rücknahme wünscht, so muss er ein entsprechendes Mail oder einen Brief per Post mit Angabe der Bestellnummer und der genauen Artikelbezeichnung(en) senden. Rückgabeberechtigt ist eine Lieferung jedoch nur aus wichtigen Gründen. Nichtgefallen und dergleichen sind keine wichtigen Gründe. Ebenfalls ist es unmöglich, Gebrauchtwaren zurückzugeben. Stellen wir beim Öffnen des Pakets fest, dass die Ware gebraucht wurde, so wird dem Kunden das Paket auf seine Kosten zurückgesandt. Weitere Ausnahmen sind namentlich deklariert. Die dabei entstehenden Versand und Portokosten bei Rücksendung an Ostermann Gruppe GmbH trägt vollumfänglich der Vertragspartner.

Für alle Artikel, die uns zurückgesandt werden, ohne dass vorher die Rücknahme von uns bewilligt wurde, verweigern wir die Annahme des Pakets.

Für alle Rücknahmen gelten die Gebühren gemäss 3.1a.

Es ist grundsätzlich die Aufgabe des Kunden sicherzustellen, dass er die richtigen Teile für seinen gewünschten Anwendungszweck bestellt.

3.4 Retouren bei Ratenzahlung

Reklamationen wegen mangelhafter Waren und/oder Dienstleistungen sowie Retouren sind vom Kunden ausschliesslich direkt bei der Ostermann Gruppe GmbH anzubringen. Das Bestehen solcher Streitsachen entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung der Rechnung bzw. des Gesamtwertes der Streitsache.

Bei Retouren von Waren, die via "Ratenzahlung" erworben wurden, erfolgt, sofern der Kunde die ursprüngliche Rechnung bereits vollständig bezahlt hat und der Kunde nicht innert 60 Tagen einen neuen Kauf getätigt hat, die Rückerstattung auf das vom Kunden anzugebende und auf seinen Namen lautende Bank- oder Postkonto. Bezüglich diesen Retouren verweist die Ostermann Gruppe GmbH auf Punkt 3.2a dieser Bestimmungen, wonach sämtliche Retouren vorgängig durch die Ostermann Gruppe GmbH genehmigt werden müssen.

3.5 Gewährleistung

a.) Bei Mängeln oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Ostermann Gruppe GmbH nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt bzw. die Käuferschaft ist verpflichtet, der Ostermann Gruppe GmbH oder dem Händler/Hersteller/Vertragspartner der Ostermann Gruppe GmbH die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Die Versendung des Reparaturgegenstandes oder einer Ersatzlieferung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Nach dem 2. Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.

b.) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von Ostermann Gruppe GmbH entsprechen.

c.) Die Käuferschaft verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Einbau des erworbenen Produkts fachmännisch vorgenommen wird. Insbesondere dann, wenn das Produkt nicht explizit für «Rennsportzwecke» deklariert und das Fahrzeug höheren Belastungen und Geschwindigkeiten als üblich ausgesetzt ist. Für Defekte, Schäden und Folgeschäden, die aufgrund ungenügenden Montagevorrichtungen entstehen, lehnt die Ostermann Gruppe GmbH sämtliche Gewährleistungs- sowie Garantieansprüche ab.

Für als Geschäftskunden registrierte Käuferschaften (Garagen, Werkstattbetriebe, Karosserie-Firmen etc.) wird die Garantie / Gewährleistung von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert. Für private Endkunden bleibt die von Gesetzes wegen vorgeschriebene Frist von 24 Monaten erhalten.

3.6 Gutschriften

Gewährt Ostermann Gruppe GmbH dem Kunden eine Gutschrift so wird diese grundsätzlich mit der nächsten Bestellung verrechnet bzw. auf das Shop Konto gutgeschrieben. Wünscht der Kunde eine Auszahlung der Gutschrift und stimmt Ostermann Gruppe GmbH dem zu, so erfolgt die Auszahlung innert 30 Arbeitstagen via Gutschrift auf das angegebene Bank- Postkonto des Kunden. Es ist Aufgabe des Kunden die richtige Bankverbindung zu nennen. Ostermann Gruppe GmbH ist nicht verantwortlich für Überweisungen auf falsche Konten aufgrund von falschen Angaben des Kunden.

Erfolgte die Initialzahlung von Seiten der Kundschaft mittels Kreditkarte, wird eine allfällige Gutschrift auf dieselbe Kreditkarte gemacht.

4. Produkte

4.1 Garantie

Es ist die Aufgabe des Kunden erhaltene Artikel auf Fehler zu prüfen und diese innerhalb von 48 Stunden (oder bis zum nächsten folgenden Arbeitstag) nach der Lieferung Ostermann Gruppe GmbH schriftlich mitzuteilen.

Für alle von Ostermann Gruppe GmbH im Shop angebotenen Artikel, gilt die Garantie des Herstellers. Für gebrauchte Artikel wird von Ostermann Gruppe GmbH keine Garantie gewährt. Artikel, welche in der Schweiz illegal sind, sowie Sonderbestellungen werden ohne jegliche Garantie verkauft.

Die Garantie der meisten Hersteller beinhaltet einzig die Reparatur und nicht den Ersatz von fehlerhaften Teilen. Die Lieferkosten für fehlerhafte Teile werden dem Kunden nicht zurückerstattet.

Es ist die Aufgabe des Kunden sämtliches Material (Verpackung, Anleitung, etc.) und Dokumente (Rechnungen, Lieferscheine, etc.) zu verwahren, welche in einem Garantiefall benötigt werden.

Über Garantiefälle und/oder allfällige Garantiefälle erfolgt die Korrespondenz ausschliesslich auf dem Postweg. Reklamationen, Beschwerden, Anregungen, Anfragen, Informationen etc. zu Gewährleistungen werden ausschliesslich auf dem Postweg entgegengenommen und bearbeitet.

Für als Geschäftskunden registrierte Käuferschaften (Garagen, Werkstattbetriebe, Carrosserie-Firmen etc.) wird die Garantie / Gewährleistung von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert. Für private Endkunden bleibt die von Gesetzes wegen vorgeschriebene Frist von 24 Monaten erhalten.

4.2 Legalität

Ostermann Gruppe GmbH garantiert für keinen der angebotenen Artikel, dass diese gemäss den Gesetzen im Land des Kunden legal sind. Der Kunde akzeptiert, dass der Einsatz oder Verbau der von Ostermann Gruppe GmbH verkauften Artikel illegal sein kann. Ostermann Gruppe GmbH verkauft einige Artikel, welche für den Gebrauch im Strassenverkehr nicht legal sind und nur für den Renneinsatz verwendet werden dürfen.

Es ist Aufgabe des Kunden die Legalität von Artikeln vor der Bestellung zu prüfen. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde, dass ein Artikel für seinen vorgesehen Einsatzzweck illegal sein kann. Ostermann Gruppe GmbH ist nicht verantwortlich für den Einsatz eines illegalen Artikels oder den Einsatz eines Artikels zu einem illegalen Zweck auch wenn Ostermann Gruppe GmbH über die Illegalität des Artikels informiert ist. Auch muss Ostermann Gruppe GmbH den Kunden über diesen Umstand nicht informieren.

Rücknahmen oder Stornierungen von Bestellungen aufgrund von der Illegalität des Artikels werden von Ostermann Gruppe GmbH nicht akzeptiert.

Wir machen darauf aufmerksam, dass beim Verbau von einigen Artikel die Garantie des Fahrzeugherstellers erlischt.

4.3 Einbau

Wir empfehlen, dass der Einbau von den von uns angebotenen Artikeln von einer geeigneten Fachperson ausgeführt wird. Der unsachgemässe Einbau von Teilen kann die Garantie erlöschen lassen, zu Verletzungen oder Tod führen. Ostermann Gruppe GmbH ist nicht für den unsachgemässen Einbau von Teilen und deren Folgen verantwortlich. Im Weiteren ist Ostermann Gruppe GmbH nicht für Schäden verantwortlich, welche direkt oder indirekt durch den Einbau oder die Nutzung eines Artikels entstehen, der bei Ostermann Gruppe GmbH gekauft wurde.

Die Käuferschaft verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Einbau des erworbenen Produkts fachmännisch vorgenommen wird. Insbesondere dann, wenn das Produkt nicht explizit für «Rennsportzwecke» deklariert und das Fahrzeug höheren Belastungen und Geschwindigkeiten als üblich ausgesetzt ist. Für Defekte, Schäden und Folgeschäden, die aufgrund ungenügenden Montagevorrichtungen entstehen, lehnt die Ostermann Gruppe GmbH sämtliche Gewährleistungs- sowie Garantieansprüche ab.

5. Haftung

5.1 Schadenersatz

a.) Schadenersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, auch für Schäden, die nicht an dem gelieferten Erzeugnis oder an der erbrachten Werkleistung selbst entstanden ist, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen.

b.) Ostermann Gruppe GmbH übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug, mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können.

6. Schlussbestimmungen

Ostermann Gruppe GmbH behält sich das Recht vor, Kunden, Bestellungen oder Dienstleistungen jederzeit ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

Ostermann Gruppe GmbH ist nicht verantwortlich für Fehler der eingesetzten Shop-Software sowie für fehlerhafte oder falsche Preise, Produktespezifikationen, Lieferzeiten und Bestellungen, welche durch solche Fehler verursacht werden.

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen sowie die der Lieferbedingungen als Ganzes nicht. Anstatt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche oder ihr am nächsten kommende Bestimmung. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Firmensitzes von Ostermann Gruppe GmbH. Der Gerichtsstand ist Schaffhausen (SH).

Soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach Schweizerischem Recht und diese AGB, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.

Alle unsere Verkaufsgeschäfte unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht.

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